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Börseneinführung
Die Vielfalt der Partner - Banken und Emissionshäuser - bewirkt eine Wettbewerbssituation bei Emissionspreis und Emissionsbedingungen. Die Partner der U.C.A. realisieren die Finanzierung des Unternehmens an der Börse. Dies bedeutet neben der Durchführung des Börsenzulassungsverfahrens insbesondere die Auswahl des geeigneten Börsensegmentes und der Aktiengattung. Bei Übernahme und Platzierung der Aktien durch eine Emissionshaus wird dem Unternehmen ein Festpreis garantiert.
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Koordination
U.C.A. dient dem Unternehmen im Prozess des Börsengangs als zentraler Anlaufpunkt, so dass alle beteiligten Gruppen wie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Banken, Börsenmakler, Rechtsanwälte, Notare und die Zulassungsstelle der Börse effektiv koordiniert werden können. Damit wird die ausreichende Berücksichtigung und Abstimmung der einzelnen Interessen jederzeit gewährleistet.
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Pre- und Postmarketing
Ein besonderes Merkmal der Beratungsleistung von U.C.A. ist das Pre- und Postmarketing der Aktie eines Börsenkandidaten, bei dem U.C.A. auf ihre fundierten Kapitalmarktkenntnisse zurückgreifen kann: In Form von sogenannten Road-Shows stellt U.C.A. rechtzeitig vor dem Börsengang und in regelmäßigen Abständen nach dem Börsengang Unternehmen und Management bei unabhängigen Fonds in Frankfurt, London, Paris und Zürich vor. Damit wird einerseits eine hohe Platzierungssicherheit für die beabsichtigte Neuemission, andererseits eine positive Entwicklung des Aktienkurses nach dem Börsengang erreicht.
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Kapitalerhöhungen
Im Falle geplanter weiterer Kapitalerhöhungen unserer Beteiligungen steht U.C.A. für den Placement-Prozess bei den entsprechenden Investoren zur Verfügung.