Investor Relations

Informationen für unsere Aktionäre




IR-News



05.08.2024
U.C.A. Aktiengesellschaft: Halbjahresergebnis zum 30. Juni 2024

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U.C.A. erzielte im ersten Halbjahr 2024 ein Finanzergebnis aus Zins­erträgen und -aufwendungen sowie sonstigen Erträgen und Aufwendun­gen aus zur Geldanlage gehaltenen Wertpapieren und Fonds in Höhe von TEUR 64 (Vj. TEUR 207). Die Erträge aus Beteiligungen betrugen TEUR 21 (Vj. TEUR 2).

Demgegenüber standen Gesamtkosten, saldiert mit sonstigen betrieb­lichen Erträgen, in Höhe von TEUR 217 (Vj. TEUR 207). Erträge oder Aufwendungen aus der Neubewertung von Beteiligungen oder zur Geldanlage gehaltenen Wertpapieren und Fonds wurden nicht erfasst. Das vorläufige Ergebnis vor Steuern beträgt somit TEUR - 132 (Vj. TEUR 2).

Die freie Liquidität der U.C.A. AG (einschließlich zur Geldanlage gehal­tener liquider Aktien und Fonds, bewertet zu handelsrechtlichen Kursen zum letzten Bilanzierungsstichtag (31.12.2023) bzw. zu Einstandskur­sen) lag zum 30.6.2024 bei rd. EUR 6,4 Mio.

21.05.2024
U.C.A. Aktiengesellschaft: Endgültiges Ergebnis zum 31. Dezember 2023 nach HGB

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Die U.C.A. AG erzielte – nach Berücksichtigung etwaiger Ab- oder Zu­schreibungen der Beteiligungen und Aktien - in 2023 einen Gewinn aus Beteiligungen in Höhe von TEUR 1.295. Das Finanzergebnis aus Zins­erträgen und -aufwendungen sowie sonstigen Erträgen und Aufwendun­gen aus zur Geldanlage gehaltenen Wertpapieren beträgt TEUR 440. Daneben fielen sonstige betriebliche Erträge in Höhe von TEUR 23 an. Demgegenüber standen betriebliche Gesamtkosten von TEUR 457.

Unter Berücksichtigung von Steuern in Höhe von TEUR 9 fiel ein Jahres­überschuss von TEUR 1.295 (Vj. TEUR 1.082) an. Die Liquidität der U.C.A. AG (einschließlich zur Geldanlage gehaltener, liquider Aktien und Fonds, bewertet zu handelsrechtlichen Kursen) beläuft sich auf ca. EUR 5,0 Mio. (Stand 31.12.2023).

Gewinnverwendungsvorschlag

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.886.775,18 wie folgt zu verwenden:
  1. Verteilung an die gewinnberechtigten Aktionäre durch Ausschüt­tung einer Dividende von EUR 3,00 je dividendenberechtigter Stückaktie, zahlbar am 16. Juli 2024: EUR 1.869.843,00
  2. Vortrag auf neue Rechnung: EUR 16.932,18.

Bei Annahme des Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat gilt für die Auszahlung der Dividende Folgendes:

Die Dividende für das Geschäftsjahr 2023 wird teilweise - in Höhe von EUR 1,80 - aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinn des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes (nicht in das Nennkapital geleistete Einla­gen) geleistet. Insoweit erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapital­ertragsteuer und Solidaritätszuschlag und bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende nicht der Besteuerung. Die Ausschüttung min­dert in dieser Höhe nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung die steuerlichen Anschaffungskosten der Aktien.

In Höhe von EUR 1,20 handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermö­gen und hiervon werden 25% Kapitalertragsteuer sowie 5,5% Solidari­tätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer und ggfs. anfallende Kirchen­steuer einbehalten.

Inländische Aktionäre erhalten von dem depotführenden Kreditinstitut die gesamte Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer sowie Solidari­tätszuschlag (und ggfs. Kirchensteuer), wenn sie eine "Nichtveranla­gungsbescheinigung" des für sie zuständigen Finanzamtes oder einen noch nicht anderweitig ausgeschöpften "Freistellungsauftrag" für Kapital­erträge beim depotführenden Kreditinstitut hinterlegt haben.

04.08.2023
U.C.A. Aktiengesellschaft: Halbjahresergebnis zum 30. Juni 2023

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U.C.A. erzielte im ersten Halbjahr 2023 ein Finanzergebnis aus Zinserträgen und -aufwendungen sowie sonstigen Erträgen und Aufwendungen (insbesondere Veräußerungen) aus zur Geldanlage gehaltenen Wertpapieren und Fonds in Höhe von TEUR 207 (Vj. TEUR 527). Die Erträge aus Beteiligungen betrugen TEUR 2 (Vj. TEUR 2).

Demgegenüber standen Gesamtkosten, saldiert mit sonstigen betrieblichen Erträgen, in Höhe von TEUR 207 (Vj. TEUR 220). Erträge oder Aufwendungen aus der Neubewertung von Beteiligungen oder zur Geldanlage gehaltenen Wertpapieren und Fonds wurden nicht erfasst. Das vorläufige Ergebnis vor Steuern beträgt somit TEUR 2 (Vj. TEUR 309).

Die freie Liquidität der U.C.A. AG (einschließlich zur Geldanlage gehaltener liquider Aktien und Fonds, bewertet zu handelsrechtlichen Kursen zum letzten Bilanzierungsstichtag (31.12.2022) bzw. zu Einstandskursen) lag zum 30.6.2023 bei rd. EUR 6,4 Mio.

12.05.2023
U.C.A. Aktiengesellschaft: Endgültiges Ergebnis zum 31. Dezember 2022 nach HGB

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Die U.C.A. AG erzielte – nach Berücksichtigung etwaiger Ab- oder Zuschreibungen der Beteiligungen und Aktien - in 2022 einen Gewinn aus Beteiligungen in Höhe von TEUR 1.198. Das Finanzergebnis aus Zinserträgen und -aufwendungen sowie sonstigen Erträgen und Aufwendungen aus zur Geldanlage gehaltenen Wertpapieren beträgt TEUR 371. Daneben fielen sonstige betriebliche Erträge in Höhe von TEUR 21 an. Demgegenüber standen betriebliche Gesamtkosten von TEUR 499.

Unter Berücksichtigung von Steuern in Höhe von TEUR 9 fiel ein Jahresüberschuss von TEUR 1.082 (Vj. TEUR 2.656) an. Die Liquidität der U.C.A. AG (einschließlich zur Geldanlage gehaltener, liquider Aktien und Fonds, bewertet zu handelsrechtlichen Kursen) beläuft sich auf ca. EUR 5,5 Mio. (Stand 31.12.2022).

Gewinnverwendungsvorschlag

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.461.176,86 wie folgt zu verwenden:
  1. Verteilung an die gewinnberechtigten Aktionäre durch Ausschüt­tung einer Dividende von EUR 3,00 je dividendenberechtigter Stückaktie, zahlbar am 6. Juli 2023: EUR 1.869.843,00
  2. Vortrag auf neue Rechnung: EUR 591.333,86.

Bei Annahme des Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat gilt für die Auszahlung der Dividende Folgendes:

Da die Dividende für das Geschäftsjahr 2022 in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinn des § 27 des Körperschaftsteuer­gesetzes (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidari­tätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende nicht der Besteuerung. Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungs­möglichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden. Die Ausschüttung mindert nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung die steuer­lichen Anschaffungskosten der Aktien.

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Hauptversammlung



Unsere ordentliche Hauptversammlung 2024 findet am Donnerstag, den 11. Juli 2024 um 10.00 Uhr in München in Präsenz statt.

> Geschäftsbericht der U.C.A. AG 2023 (pdf 5,58 MB)

> Jahresabschluss der U.C.A. AG 2023 (pdf 447 KB)





Analysen



> 34. m:access-Analystenkonferenz
Quelle: Sanders Börsenkommentar (31)
(pdf 29 KB)





U.C.A. in der Presse



05.07.2018
Bericht der Hauptversammlung 2018

> Quelle: Frau Beate Sander, Finanzjournalistin (pdf 141 KB)

06.07.2017
Bericht der Hauptversammlung 2017

> Quelle: Frau Beate Sander, Finanzjournalistin (pdf 97 KB)

08.07.2016
Die U.C.A. AG konzentriert sich auf die Beteiligung an start ups und Mittelstandsfirmen.

> Quelle: Frau Beate Sander, Finanzjournalistin (pdf 90 KB)

02.07.2015
17. HV U.C.A

> Quelle: Frau Beate Sander, Finanzjournalistin (pdf 80 KB)

22.07.2014
46. m:access-Analystenkonferenz

> Quelle: Frau Beate Sander, Finanzjournalistin (pdf 65 KB)

04.07.2013
15. HV U.C.A.: Die schuldenfreie, mit guter Liquidität versehene Münchner Beteiligungsfirma bringt befriedigende Finanzzahlen.

> Quelle: Frau Beate Sander, Finanzjournalistin (pdf 61 KB)

09.07.2012
Die U.C.A. AG stellt sich kurz vor: Zukunft gründet auf Herkunft.

> Quelle: Frau Beate Sander, Finanzjournalistin (pdf 48 KB)

11.11.2011
27. m:access-Analystenkonferenz

> Quelle: Frau Beate Sander, Finanzjournalistin (pdf 123 KB)

06.07.2011
HV UCA: Alle Beschlüsse erreichen 99% Ja-Stimmen.

> Quelle: Frau Beate Sander, Finanzjournalistin (pdf 51 KB)





Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre



a) Rechtsgrundlage zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Die U.C.A. Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären und ihren Vertretern die Ausübung ihrer Rechte gemäß Aktiengesetz und Satzung der U.C.A. Aktiengesellschaft im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die U.C.A. Aktiengesellschaft verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) der Datenschutz-Grundverordnung.

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Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die U.C.A. Aktiengesellschaft ein berechtigtes Interesse zum Beispiel aufgrund von Haftungsrisiken aus der anwendbaren Gesetzgebung an der Speicherung hat. Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.

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Die Dienstleister der U.C.A. Aktiengesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der U.C.A. Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der U.C.A. Aktiengesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis.

Darüber hinaus übermitteln wir Ihre Daten an weitere Empfänger außerhalb des Unternehmens, die Ihre Daten in eigener Verantwortlichkeit verarbeiten, Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Dies können zum Beispiel öffentliche Stellen aufgrund gesetzlicher Vorschriften sein.

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Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der U.C.A. Aktiengesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse info@uca.de oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

U.C.A. Aktiengesellschaft
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81929 München.

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der U.C.A. Aktiengesellschaft unter Investor Relations zu finden.

e) Datenschutzbeauftragter

Unser Datenschutzbeauftragter steht Ihnen als Ansprechpartner für datenschutzbezogene Anliegen zur Verfügung:

U.C.A. Aktiengesellschaft
Datenschutzbeauftragter
Dr. Jürgen Steuer
Stefan-George-Ring 29
81929 München
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