Die U.C.A. AG erzielte – nach Berücksichtigung etwaiger Ab- oder Zuschreibungen der Beteiligungen und Aktien - in 2025 einen Gewinn aus Beteiligungen in Höhe von TEUR 2.746 (Vj. TEUR 2.821). Das Finanzergebnis aus Zinserträgen und -aufwendungen sowie sonstigen Erträgen und Aufwendungen aus zur Geldanlage gehaltenen Wertpapieren beträgt TEUR 525 (Vj. TEUR 678). Daneben fielen sonstige betriebliche Erträge in Höhe von TEUR 13 (Vj. TEUR 17) an. Demgegenüber standen betriebliche Gesamtkosten von TEUR 479 (Vj. TEUR 476). Unter Berücksichtigung von Steuern in Höhe von TEUR 40 (Vj. TEUR 23) fiel ein Jahresüberschuss von TEUR 2.765 (Vj. TEUR 3.017) an. Die Liquidität der U.C.A. AG (einschließlich zur Geldanlage gehaltener liquider Aktien und Fonds, bewertet zu handelsrechtlichen Kursen) beläuft sich auf ca. EUR 4,2 Mio (Vj. EUR 2,9 Mio). (Stand 31.12.2025).
Gewinnverwendungsvorschlag
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2025 in Höhe von EUR 2.993.966,81 wie folgt zu verwenden:Bei Annahme des Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat gilt für die Auszahlung der Dividende Folgendes:
In Höhe von EUR 4,70 handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen und hiervon werden 25% Kapitalertragsteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer und ggfs. anfallende Kirchensteuer einbehalten.
Inländische Aktionäre erhalten von dem depotführenden Kreditinstitut die gesamte Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag (und ggfs. Kirchensteuer), wenn sie eine "Nichtveranlagungsbescheinigung" des für sie zuständigen Finanzamtes oder einen noch nicht anderweitig ausgeschöpften "Freistellungsauftrag" für Kapitalerträge beim depotführenden Kreditinstitut hinterlegt haben.
München, 11.05.2026 – Die U.C.A. Aktiengesellschaft (DE000A12UK57) hat am vergangenen Wochenende einen Vertrag über die Veräußerung ihrer Mehrheitsbeteiligung an der Pflegia GmbH an einen internationalen Finanzinvestor unterzeichnet.
Im Rahmen der Transaktion wird die U.C.A. einen Teil des Veräußerungserlöses im Wege einer Minderheitsbeteiligung in die Erwerberstruktur reinvestieren.
Durch die Transaktion realisiert die U.C.A. einen signifikanten Buchgewinn sowie einen Netto-Liquiditätszufluss jeweils im mittleren zweistelligen Millionenbereich.
Der Vollzug der Transaktion (Closing) steht unter dem Vorbehalt marktüblicher sowie regulatorischer Bedingungen und wird innerhalb der nächsten zwei Monate erwartet.
Die U.C.A. AG erzielte – nach Berücksichtigung etwaiger Ab- oder Zuschreibungen der Beteiligungen und Aktien - in 2025 einen Gewinn aus Beteiligungen in Höhe von TEUR 2.866. Das Finanzergebnis aus Zinserträgen und -aufwendungen sowie sonstigen Erträgen und Aufwendungen aus zur Geldanlage gehaltenen Wertpapieren beträgt TEUR 525. Daneben fielen sonstige betriebliche Erträge in Höhe von TEUR 13 an. Demgegenüber standen betriebliche Gesamtkosten von TEUR 479. Unter Berücksichtigung von Steuern in Höhe von TEUR 40 fiel ein Jahresüberschuss von TEUR 2.885 (Vj. TEUR 3.017) an. Die Liquidität der U.C.A. AG (einschließlich zur Geldanlage gehaltener liquider Aktien und Fonds, bewertet zu handelsrechtlichen Kursen) beläuft sich auf ca. EUR 4,2 Mio. (Stand 31.12.2025).
U.C.A. erzielte im ersten Halbjahr 2025 ein Finanzergebnis aus Zinserträgen und -aufwendungen sowie sonstigen Erträgen und Aufwendungen (insbesondere Veräußerungen) aus zur Geldanlage gehaltenen Wertpapieren und Fonds in Höhe von TEUR 454 (Vj. TEUR 64). Die Erträge aus Beteiligungen betrugen TEUR 224 (Vj. TEUR 21).
Demgegenüber standen Gesamtkosten, saldiert mit sonstigen betrieblichen Erträgen, in Höhe von TEUR 237 (Vj. TEUR 217). Erträge oder Aufwendungen aus der Neubewertung von Beteiligungen oder zur Geldanlage gehaltenen Wertpapieren und Fonds wurden nicht erfasst. Das vorläufige Ergebnis vor Steuern beträgt somit TEUR 441 (Vj. TEUR -132).
Die freie Liquidität der U.C.A. AG (einschließlich zur Geldanlage gehaltener liquider Aktien und Fonds, bewertet zu handelsrechtlichen Kursen zum letzten Bilanzierungsstichtag (31.12.2024) bzw. zu Einstandskursen) lag zum 30.6.2025 bei rd. EUR 5,4 Mio.
Die U.C.A. AG erzielte – nach Berücksichtigung etwaiger Ab- oder Zuschreibungen der Beteiligungen und Aktien - in 2024 einen Gewinn aus Beteiligungen in Höhe von TEUR 2.821. Das Finanzergebnis aus Zinserträgen und -aufwendungen sowie sonstigen Erträgen und Aufwendungen aus zur Geldanlage gehaltenen Wertpapieren beträgt TEUR 678. Daneben fielen sonstige betriebliche Erträge in Höhe von TEUR 17 an. Demgegenüber standen betriebliche Gesamtkosten von TEUR 476. Unter Berücksichtigung von Steuern in Höhe von TEUR 23 fiel ein Jahresüberschuss von TEUR 3.017 (Vj. TEUR 1.295) an. Die Liquidität der U.C.A. AG (einschließlich zur Geldanlage gehaltener liquider Aktien und Fonds, bewertet zu handelsrechtlichen Kursen) beläuft sich auf ca. EUR 2,9 Mio. (Stand 31.12.2024).
Unsere ordentliche Hauptversammlung 2026 findet am Montag, den 29. Juni 2026, um 11.00 Uhr im Leonardo-Hotel München Arabellapark in Präsenz statt.
> Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2026 (pdf 285 KB)
> Geschäftsbericht der U.C.A. AG 2025 (pdf 3,26 MB)
> Jahresabschluss der U.C.A. AG 2025 (pdf 553 KB)
> Bericht des Aufsichtsrats (pdf 70 KB)
> Vollmachtsformular (pdf 112 KB)
> Stimmrechtsvertreterformular (pdf 349 KB)
> Tabelle 3 A-F der Durchführungsverordnung (pdf 212 KB)
a) Rechtsgrundlage zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten
Die U.C.A. Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären und ihren Vertretern die Ausübung ihrer Rechte gemäß Aktiengesetz und Satzung der U.C.A. Aktiengesellschaft im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die U.C.A. Aktiengesellschaft verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) der Datenschutz-Grundverordnung.
b) Speicherung der personenbezogenen Daten
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die U.C.A. Aktiengesellschaft ein berechtigtes Interesse zum Beispiel aufgrund von Haftungsrisiken aus der anwendbaren Gesetzgebung an der Speicherung hat. Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.
c) Weitergabe Ihrer Daten
Die Dienstleister der U.C.A. Aktiengesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der U.C.A. Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der U.C.A. Aktiengesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis.
Darüber hinaus übermitteln wir Ihre Daten an weitere Empfänger außerhalb des Unternehmens, die Ihre Daten in eigener Verantwortlichkeit verarbeiten, Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Dies können zum Beispiel öffentliche Stellen aufgrund gesetzlicher Vorschriften sein.
d) Rechte im Hinblick auf Ihre personenbezogenen Daten
Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der U.C.A. Aktiengesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse info@uca.de oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
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